Portugiesische Nachkommen könnten bei unregelmäßigen Unterlagen ausgewiesen werden

Portugiesische Staatsangehörige mit portugiesischen Vorfahren, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, können mit Ausweisungsverfahren konfrontiert werden – selbst dann, wenn ihre Anträge auf die portugiesische Staatsangehörigkeit noch in Bearbeitung sind. Diese Klarstellung wurde heute von Ana Cristina Monteiro, Präsidentin des Vereins Venecom, vorgenommen, einen Tag nach einem Treffen zwischen den neuen Leitungsorganen des Vereins und dem Präsidenten der Gesetzgebenden Versammlung von Madeira. Sie erklärte, dass diese Sorge in der in der Region lebenden venezolanischen Gemeinschaft aufgekommen sei, insbesondere nach Mitteilungen der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA). Ana Cristina Monteiro betonte, dass es keinen speziellen Ausweisungsbefehl gegen die venezolanische Gemeinschaft gebe und dass die derzeitigen Verfahren für alle Ausländer in irregulärer aufenthaltsrechtlicher Lage gelten. Sie erläuterte, dass viele Menschen verwirrt seien, weil sie glauben, ein Nationalitätsantrag allein reiche aus, um ihre Situation zu regeln. Allerdings würden Anträge auf Staatsangehörigkeit von den Registern und Notariaten bearbeitet, und die Betroffenen müssten ihre Lage durch eine Aufenthaltserlaubnis regularisieren, während sie auf den Abschluss dieses Verfahrens warten. Die Botschaft sollte die Gemeinschaft beruhigen und zugleich klarstellen, dass laufende Nationalitätsanträge nicht die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen legalen Aufenthalts ersetzen.


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