Das Regionalsekretariat für Ausstattung und Infrastrukturen hat Forderungen nach einer Aussetzung der neuen täglichen Gebühr für Rent-a-Car-Anbieter auf Madeira zurückgewiesen. In einer heute Nachmittag veröffentlichten Erklärung teilte das Sekretariat mit, dass die Abgabe bereits durch das Regionale Gesetzesdekret Nr. 7/2025/M vom 4. Dezember festgelegt worden sei. Weiter hieß es, das Dekret habe außerdem vorgeschrieben, dass die Maßnahme anschließend per Verordnung geregelt werden müsse, weshalb nun die neuen Vorschriften erlassen worden seien.
Die Regionalregierung erklärte, die Mietwagenbetreiber seien seit Dezember 2025 über die Gebühr informiert gewesen und hätten auch gewusst, dass nähere Umsetzungsbestimmungen folgen würden. Man argumentierte, der rechtliche Rahmen enthalte die wichtigsten Pflichten für die Betreiber sowie Übergangsmechanismen, die eine schrittweise Anpassung ermöglichen sollten.
In der Erklärung wurde betont, dass die Verordnung Nr. 214/2026 vom 21. Mai keine neue Gebühr eingeführt, sondern lediglich die Verfahren zur Anwendung und Einhebung der bereits beschlossenen Abgabe festgelegt habe. Das Sekretariat teilte außerdem mit, dass es am 2. Juni ein Schreiben an ACIF-CCIM und ARAC – Nationaler Verband der Fahrzeugvermietungsunternehmen – geschickt habe, nachdem beide um Klarstellung gebeten hatten, und bekräftigte seine Bereitschaft, den Dialog mit den Vertretern des Sektors fortzusetzen.
Die Gebühr beträgt 2 € pro Miettag für Standardfahrzeuge und 1 € pro Miettag für emissionsfreie Fahrzeuge, begrenzt auf 10 Tage pro Mietvertrag, mit maximalen Belastungen von 20 € bzw. 10 €.
