Madeira verzeichnet weiterhin Beschwerden über Geoblocking im Onlinehandel

Die Direktion für Verbraucherdienste Madeiras teilte heute mit, dass sie weiterhin Beschwerden über blockierte elektronische Verkäufe in die Region erhält. Obwohl Geoblocking und Diskriminierung beim Online-Verkauf für Verbraucher in den Autonomen Regionen seit Januar 2022 verboten sind, hat die Behörde in diesem Jahr bereits vier Beschwerden registriert. Cristina Gonçalves erklärte vor dem madeirischen Parlament, dass die Zahl der Fälle von 12 im Jahr 2021 auf 9 im Jahr 2022 und nun auf 4 im Jahr 2026 gesunken sei. Sie sprach vor dem Ständigen Fachausschuss für Wirtschaft und Meer der Regionalen Gesetzgebenden Versammlung während einer Anhörung zur „Überwachung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 7/2022 vom 10. Januar“. Das Gesetz verbietet ungerechtfertigtes Geoblocking und jegliche direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund des Wohn- oder Geschäftssitzes eines Verbrauchers und untersagt Händlern außerdem, aus diesen Gründen den Zugang zu Online-Oberflächen zu blockieren. Cristina Gonçalves sagte, Sensibilisierungsmaßnahmen für Verbraucher seien durchgeführt worden, argumentierte jedoch, dass das Problem leichter zu lösen wäre, wenn die europäische Gesetzgebung überarbeitet würde, da einige Unternehmen das nationale Recht nicht kennen und der derzeitige europäische Rahmen die äußersten Randgebiete nicht abdeckt. Beschwerden werden zunächst an die Regionale Behörde für Wirtschaftstätigkeiten (ARAE) und anschließend an die Behörde für Lebensmittelsicherheit und wirtschaftliche Sicherheit (ASAE) weitergeleitet.


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